Begleitpersonenregelungen
Patient*innen, die Unterstützung benötigen, können durch eine Person begleitet werden. Für diese Begleitpersonen gilt die gleiche Regelung wie für ambulante Patient*innen.
Bitte beachten:
Begleitpersonen sind nur aus medizinischen Gründen gestattet – z.B. für Minderjährige oder gebrechliche Patienten*innen.
Das Personal der Ambulanzen oder anderer stationären bzw. nicht-stationären Bereichen überprüft, ob eine Begleitung weiterhin erforderlich ist. Sollte eine Begleitung nicht mehr notwendig sein, wird die Begleitperson gebeten, sich zum Haupteingang zu begeben. Sofern die Witterung ein Warten außer Haus nicht zulässt, kann die Begleitperson den Abschluss des Termins ihrer/s Angehörigen in der Eingangshalle abwarten.