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  3. Begleitpersonenregelungen

Begleitpersonenregelungen

Patient*innen, die Unterstützung benötigen, können durch eine Person begleitet werden. Für diese Begleitpersonen gilt die gleiche Regelung wie für ambulante Patient*innen.

Bitte beachten:

Begleitpersonen sind nur aus medizinischen Gründen gestattet – z.B. für Minderjährige oder gebrechliche Patienten*innen.

Begleitpersonen müssen vor Betreten des LMU Klinikums einen Zutrittsschein ausfüllen. Beim Betreten der Station oder des ambulanten Bereiches muss sich die Begleitperson beim Stationspersonal melden. Das Personal übernimmt den Zutrittsschein.

Das Personal der Ambulanzen oder anderer stationären bzw. nicht-stationären Bereichen überprüft, ob eine Begleitung weiterhin erforderlich ist. Sollte eine Begleitung nicht mehr notwendig sein, wird die Begleitperson gebeten, sich zum Haupteingang zu begeben. Sofern die Witterung ein Warten außer Haus nicht zulässt, kann die Begleitperson den Abschluss des Termins ihrer/s Angehörigen in der Eingangshalle abwarten.

Informationen zum Coronavirus

Pixabay

Bitte informieren Sie sich auf folgenden Seiten über die aktuell gültigen Regelungen am LMU Klinikum.

In unseren Kliniken werden keine generellen Abstriche und Tests auf das Coronavirus vorgenommen. Im Verdachtsfall wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt oder an die Nummer 116 117 des Kassenärztlichen Bereitschaftsdiensts.
Wichtige Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Besucherregelungen
Begleitpersonenregelung

LMU Klinikum

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81377 München

Ziemssenstr. 5
80336 München

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