Implementierung eines klinischen Palliativdienstes
Strukturelle Herausforderungen
Kursbeschreibung
Vor drei Jahren ist das MDK-Reformgesetz in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beauftragt, Strukturmerkmale von Palliativdiensten zu begutachten. Erst nach dieser Prüfung haben Kliniken die Möglichkeit, die Leistungen eines Palliativdienstes abzurechnen. Eine wichtige Voraussetzung für solche Strukturprüfungen nach § 275 d SGB V ist eine bundesweit einheitliche Begutachtung durch die Gutachter:innen des MDK.
Die Strukturprüfungsrichtlinien betreffen die Abrechnungsformalitäten von internen und externen Palliativdiensten. Sie gelten für schon bestehende Dienste, sind aber gerade auch für Kolleg:innen relevant und interessant, wenn sie planen, eine Palliativdienst in ihrer Klinik aufzubauen. Die Rahmenbedingungen der Spezialisierten Palliativmedizinischen Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst (SSPV) werden durch abrechnungsrelevante Mindestmerkmal in den OPS-Codes definiert und im Forum diskutiert werden. Die Implementierung von palliativmedizinischen Inhalten stellt im Blick auf die Strukturen und Zuständigkeitsbereiche in den Kliniken eine große Herausforderung dar.
Ein multiprofessioneller Austausch über Möglichkeiten und Grenzen bei der Schaffung von neuen Strukturen und Arbeitsabläufen zur besseren Betreuung von Palliativpatient:innen und deren Zugehörigen soll neue Impulse für das eigene berufliche Selbstverständnis geben. Und damit auch die Wirksamkeit einer rechtzeitigen Palliativberatung und Begleitung in „fremden“ Terrain ermöglichen.
Hinweis
Zielgruppe
Fortbildungspunkte
Werden beantragtKursnummer
23 V-15 M7
Termin
27.10.2023
Beginn: Freitag 9:30 Uhr
Ende: Freitag 17:00 Uhr
Kursformat
Online-Veranstaltung
Kosten
150 €
Leitung/ Referent:innen
Dr. med. Carsten Klein
Dr. med. Carmen Roch
und Kolleg:innen