Ab sofort unterstützt die DGFG die Augenhornhautspende am Universitätsklinikum. Auch die schon bestehende Hornhautbank des LMU Klinikums (Bayerische Gewebebank KUM) wird in das bundesweite DGFG-Netzwerk von 13 Gewebebanken aufgenommen. „Die DGFG wird von vielen Universitätskliniken getragen. Das Netzwerk hat die Gewebespende erfolgreich in vielen Kliniken etablieren und so die Patientenversorgung erheblich verbessern können. „Dieses Engagement wollen wir als LMU Klinikum im Sinne der Patienten unterstützen, die auf diese Spende angewiesen sind“, so Prof. Dr. Siegfried Priglinger, Direktor der LMU-Augenklinik.
Die DGFG kümmert sich bei der Zusammenarbeit um den gesamten Ablauf einer Gewebespende: Koordinatoren prüfen die Verstorbenenmeldungen auf Spendereignung, klären die Angehörigen auf und entnehmen die Gewebe. „Wir freuen uns, dass uns das LMU Klinikum in der Gewebespende unterstützt und fördert“, sagt Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG.
Hornhautverpflanzungen sind nur möglich, wenn Menschen nach ihrem Tod ihre Augenhornhaut spenden. Wichtig ist, dass Menschen möglichst schon zu Lebzeiten eine Entscheidung für oder gegen eine Gewebespende treffen. Ist diese Entscheidung nicht bekannt, sprechen Mitarbeiter der DGFG mit den Angehörigen. Darum kümmert sich seit August am Campus Großhadern die DGFG-Koordinatorin Stefanie Eberhard. „Ich informiere die Angehörigen sensibel über die Möglichkeit einer Gewebespende. Sechs Augenhornhautspenden konnte ich bereits realisieren. Die Spende ist hier sehr gut angelaufen und trifft auch in der Bevölkerung auf große Zustimmung“, sagt die Präparatorin. Im Falle einer Einwilligung nimmt der ärztliche Regionalleiter der DGFG in einem zweiten Gespräch Kontakt mit den Angehörigen auf.
Gewebebank bereitet Augenhornhautspenden auf
Pro Jahr werden nach Schätzung mehr als 8.000 Hornhautspenden benötigt; der Bedarf steigt. Rund 250 Hornhauttransplantationen werden jährlich in der Universitätsaugenklinik der LMU durchgeführt – mit Potential zur Steigerung. „Als Universitätsklinikum versorgen wir sehr viele Patienten, wollen in Zukunft aber noch mehr Menschen helfen“, erklärt Prof. Siegfried Priglinger. „Dafür arbeiten wir mit der DGFG zusammen.“ Bis dato wurden die Gewebespenden hauptsächlich in Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin der LMU organisiert. Die zusätzliche Kooperation mit der DGFG schafft weitere Kapazitäten, damit zukünftig mehr Augenhornhautspenden in der Hornhautbank des LMU Klinikums bearbeitet und aufbereitet werden können. Am Ende profitieren nicht nur Münchner Patienten von der Kooperation: Kann Stefanie Eberhard mehr Hornhautspenden realisieren, als die Gewebebank aufbereiten kann, vermittelt die DGFG das entnommene Gewebe an einen Partner des Netzwerks mit freien Kapazitäten. Um die Verteilung dieser Transplantate kümmert sich die Vermittlungsstelle der DGFG in Hannover. Sie führt eine bundesweite, einheitliche Warteliste anhand der Kriterien Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. 2018 konnte die DGFG 3.672 Patienten mit einem Hornhauttransplantat versorgen. Die Versorgung der Patienten der Augenklinik des LMU Klinikums wird wie bisher über die Hornhautbank des LMU Klinikums (Bayerische Gewebebank KUM) organisiert.
Hornhauttransplantate schenken klare Sicht
Die Hornhauttransplantation ist oft die letzte und einzige Möglichkeit, Patienten vor der Erblindung zu bewahren, sofern ihre Augenhornhaut erkrankt oder verletzt ist. Narben, Verätzungen, Entzündungen oder Verbrennungen sorgen dafür, dass die Sicht durch das sonst klare Fenster zur Welt erheblich erschwert oder sogar unmöglich wird. Auch bei Hornhauterkrankungen wie der Endotheldystrophie kommt die Hornhauttransplantation zum Einsatz. Die Endothelzellen sorgen im gesunden Zustand dafür, dass die Flüssigkeit aus dem Auge gepumpt wird. Stellen diese Zellen ihre Funktion ein, quillt die Hornhaut auf. Die Sicht wird trüb. Eine weitere Erkrankung, bei der eine Hornhauttransplantation die Ultima Ratio darstellt, ist der Keratokonus, eine starke Verformung der Hornhaut.
Fast jeder Verstorbene kann Gewebe spenden
Im Gegensatz zur Organspende ist die Gewebespende nicht an den unumkehrbaren Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) gebunden und kann auch nach Herz-Kreislauf-Versterben durchgeführt werden – im Falle der Augenhornhautspende bis zu 72 Stunden nach dem Tod. Das Alter spielt bei der Hornhautspende keine Rolle. Auch Brillen- oder Kontaktlinsenträger, Menschen mit einer Augenerkrankung wie dem Grauen oder Grünen Star oder sogar einer Augenoperation kommen als Spender in Frage. Auch viele Krebserkrankungen sind kein Ausschlussgrund für eine Spende.