Referat Erlössicherung
Leitung
Im Referat Erlössicherung werden stationäre und poliklinische Behandlungsfälle auf Plausibilität geprüft und mit den Kostenträgern abgerechnet.
Sachgebiet Ambulante Abrechnung
Die ambulante Abrechnung ist für die Leistungsabrechnung der poliklinischen Behandlungsfälle verantwortlich.
Sachgebiet Stationäre Abrechnung
In der stationären Abrechnung werden die stationären Behandlungsfälle, die durch DRG-Beauftragte und vom Medizincontrolling zur Abrechnung freigegeben wurden, auf Plausibilität geprüft und anschließend mit den Kostenträgern abgerechnet. Die stationäre Abrechnung ist Ansprechpartner für Änderungen aller Art, die an einem stationären Behandlungsfall durchgeführt werden müssen.
Privatliquidation
Bei Fragen zu Rechnungen bzgl. wahlärztlicher oder privatärztlicher Behandlung (Privatliquidationen) wenden Sie sich bitte stets direkt an den jeweiligen Rechnungssteller bzw. die rechnungsstellende Abrechnungsfirma.
Ebenso wenden Sie sich bitte bei Beanstandungen der Rechnung seitens Ihrer privaten Krankenversicherung stets an den Rechnungssteller bzw. die Abrechnungsfirma.
Die Kontaktdaten des Rechnungsstellers können Sie der jeweiligen Rechnung entnehmen.
Sachgebiet Fallprüfung
Die Fallprüfung ist für die Bearbeitung von Anfragen bzw. den Versand von Medizinischen Unterlagen im Falle einer Rechnungsprüfung zuständig und arbeitet mit den DRG-Verantwortlichen Ärzten aller Kliniken und den Medizincontrollern zusammen.
Die Rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst nach §275 SGB V findet in der Regel vor Ort statt. Private Krankenversicherungen benötigen vorab eine gültige Schweigepflichtserklärung des Patienten.
Ihre Anfragen senden Sie bitte schriftlich an: