Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege

Die Weiterbildung qualifiziert insbesondere für die Tätigkeit auf Intensivstationen und in der Anästhesie. Die Pflege in diesen Arbeitsbereichen ist geprägt durch die Komplexität und Schwere der Erkrankung der Patienten und ggf. durch die Auswirkungen der Operation. Mit Notfällen oder akut lebensbedrohlichen Situationen muss deshalb jederzeit gerechnet werden. Beide Bereiche zeichnen sich dadurch aus, dass die Vitalfunktionen der dort behandelten Patienten von einer Vielzahl an hochtechnisierten Geräten überwacht und unterstützt werden.

Durch die zunehmende Komplexität an Krankheitsbildern werden Intensiv- und Anästhesiepflegende mit Leiden, Sterben und Tod konfrontiert. Sie müssen sowohl die Patienten als auch die Bezugspersonen in diesen Krisensituationen begleiten und sollen in der Lage sein, eigene Grenzen zu erkennen und geeignete Bewältigungsstrategien zu entwickeln.

  • Zur Fachweiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) besitzt

  • oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt
  • Nachweis, dass sie nach Erteilung der Erlaubnis gem. zuvor genannter Regelungen in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet, in dem nun die Fachweiterbildung erfolgen soll, tätig war

Kontakt

Frau Wegmann, Rita

Kursleitung

Pettenkoferstr. 8a
80336 München

Frau Penner, Heike

Kursleitung

Pettenkoferstr. 8a
80336 München
Link zur DKG-Empfehlung Fachweiterbildung Intensiv und Anästhesie
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