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Institut für Psychiatrische Phänomik und Genomik (IPPG)
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          Recht auf Nichtwissen

          Normatives Fundament und anwendungspraktische Geltungskraft des sogenannten Rechts auf Nichtwissen

          (BMBF 01GP1205)

          Während heute die informierte Patientenaufklärung medizinrechtlich selbstverständlich ist, zeigen neuere Forschungsergebnisse, dass Wissen auch schädliche Wirkung entfalten kann. So kann z.B. die Kenntnis der hohen Ausbruchswahrscheinlichkeit einer schweren Krankheit die Lebensqualität wesentlich beeinträchtigen. Ein Recht auf Nichtwissen ist daher von maßgeblicher Bedeutung, bringt jedoch rechtliche Probleme mit sich. Denn selbstbestimmter Informationsverzicht verlangt aus juristischer Perspektive eine generelle Kenntnis des Verzichtsgegenstands (des Erkrankungsrisikos und der möglichen Erkrankung), ein pauschaler Generalverzicht erfüllt aber nicht die Anforderungen einer selbstbestimmten Entscheidung. Problematisch ist daher eine konkrete Fomulierung eines Nichteinverständnisses. Neben der Frage, ob und inwieweit ggfs. irrationale Entscheidungen bereits objektiv die Annahme der Selbstbestimmungsbefähigung beeinträchtigen, bleibt zudem Wert und Wirkmächtigkeit des Rechts auf Nichtwissen gegenüber zahlreichen widerstreitenden Rechten und Interessen Dritter (z.B. Krankenkassen, Pflegeeinrichtungen, auch Angehörigen) analysebedürftig.

          • Recht auf Nichtwissen

          50 Jahre Campus Großhadern - Tag der offenen Tür

          Am Samstag, 14. September 2024, präsentiert sich die LMU Medizin von 10 bis 16 Uhr beim Tag der Offenen Tür am Campus Großhadern mit einem vielfältigen Programm für die gesamte Familie: mit Vorträgen, Führungen, Infoständen und Mitmach-Aktionen. Dazu gibt es ein buntes und spannendes Rahmenprogramm mit Aktivitäten für Kinder, Foodtrucks und Musik.

          mehr Informationen

          Institut für Psychiatrische Phänomik und Genomik

          Nußbaumstraße 7

          +49 89 4400 55546
          +49 89 4400 55547
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