Habilitationsverfahren
Die Beteiligung des DAM am Habilitationsverfahren:
Das DAM ist von der Medizinischen Fakultät der LMU München damit beauftragt, im Rahmen des Habilitationsverfahrens:
- die medizindidaktische Qualifizierung der Habilitand:innen durch geeignete Kursangebote sicherzustellen
- und die persönliche Lehrevaluation der Habilitand:innen zu ermöglichen.
Wir bescheinigen Ihnen die bei der Antragstellung benötigte:
Kontakt:
AG Evaluation und Medizindidaktische Qualifikation
Wichtiges zur Ausstellung von Bescheinigungen:
Frist für die Ausstellung von Bescheinigungen der Habilitation (Evaluation und Medizindidaktische Qualifikation):
Wenn Sie Ihre Habilitation zur Ausschlussfrist am 3. Januar 2024 einreichen möchten, beantragen Sie bitte o.g. Bescheinigungen zur Habilitationen bis spätestens 10. Dezember 2023 bei uns. Alle nach dem 10. Dezember eingegangenen Anträge können erst ab dem 8. Januar bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung und Ausstellung der Bescheinigungen "Didaktische Qualifikation" und "Evaluation der Lehrleistung" eine Vorlaufzeit von ca. 2 Wochen notwendig ist. Bitte denken Sie hierbei auch an offizielle Feiertage und ggf. längere Ferienzeiten (z.B. über Weihnachten und Neujahr).
Mehr Informationen zum generellen Ablauf einer Habilitation an der Medizinischen Fakultät der LMU:
- Habilitationsbüro: Hier finden Sie wichtige Richtlinien, Merkblätter, Habilitationsordnungen & Antragsformulare
- Habilitationsbüro: Merkblatt zum Habilitationsverfahren nach der Habilitationsordnung (PDF)
- Fakultätsrat: Hier können Sie die aktuellen Ausschlussfristen zur Einreichung von Anträgen auf Annahme als Habilitand/in im Dekanat einsehen