Habilitationsverfahren
Die Beteiligung des DAM am Habilitationsverfahren:
Das DAM ist von der Medizinischen Fakultät der LMU München damit beauftragt, im Rahmen des Habilitationsverfahrens:
- die medizindidaktische Qualifizierung der Habilitand:innen durch geeignete Kursangebote sicherzustellen
- und die persönliche Lehrevaluation der Habilitand:innen zu ermöglichen.
Die Beteiligung des DAM am Habilitationsverfahren in der Übesicht
Wir bescheinigen Ihnen die bei der Antragstellung benötigte:
Kontakt:
AG Medizindidaktische Qualifikation
Zum Zeitpunkt der Antragseinreichung im Dekanat müssen HabilitandInnen mit dem Zertifikat Medizindidaktik der Bayerischen Universitäten auf dem Niveau der Grundstufe nachweisen, dass sie den Vorgaben entsprechend an hochschul-/medizindidaktisch qualifizierenden Maßnahmen (= Kursen) teilgenommen haben.
Inhaltliche und formale Anforderungen:
- insgesamt mindestens 60 Arbeitseinheiten (1 AE entspricht 45 Minuten)
- davon insgesamt mindestens 30 AE mit medizindidaktischem Bezug
- Abdeckung der fünf Themenbereiche (PDF): jeweils mindestens 8 AE
In der Regel erhalten alle Teilnehmenden des Intensivkurses Lehre (InSeL) ihr Zertifikat Medizindidaktik im Rahmen des Abschlusssymposiums.
Haben Sie Ihre didaktische Qualifikation auf anderem Wege erworben, können Sie das Zertifikat Medizindidaktik bei uns unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Wichtiges zur Ausstellung von Bescheinigungen:
Frist für die Ausstellung von Bescheinigungen der Habilitation:
Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung und Ausstellung der Bescheinigungen "Evaluation der Lehrleistung" eine Vorlaufzeit von ca. 2 Wochen notwendig ist. Bitte denken Sie hierbei auch an offizielle Feiertage und ggf. längere Ferienzeiten (z.B. über Weihnachten und Neujahr).
Mehr Informationen zum generellen Ablauf einer Habilitation an der Medizinischen Fakultät der LMU:
- Habilitationsbüro: Hier finden Sie wichtige Richtlinien, Merkblätter, Habilitationsordnungen & Antragsformulare
- Habilitationsbüro: Merkblatt zum Habilitationsverfahren nach der Habilitationsordnung (PDF)
- Fakultätsrat: Hier können Sie die aktuellen Ausschlussfristen zur Einreichung von Anträgen auf Annahme als Habilitand/in im Dekanat einsehen