Erläuterungen Koordination ambulanter Hospizarbeit
Qualifizierungskurse zum § 39a SGB V Abs. 1 und 2
Grundlagen dieses berufsübergreifenden Qualifizierungsangebotes sind das Curriculum für die Koordination Ambulanter Hospizdienste (Raß, Margat 2008) sowie das Curriculum zur Führungskompetenz in der Hospizarbeit (Hrsg. ALPHA/Nordrhein-Westfalen 2004). Unsere Qualifizierungskurse entsprechen den Qualitätsstandards des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die Kurse werden grundsätzlich im Dialog mit Fachgremien und anderen Akademien aktuellen Erfordernissen angepasst und weiterentwickelt.
In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a II SGB V i.d.F. vom 14.03.2016 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit werden in § 4 Personelle Mindestvoraussetzungen für Koordinationsfachkräfte formuliert.
Fachkräfte aus der Pflege oder einem psychosozialen Arbeitsfeld, die als Koordinator*innen eines ambulanten Hospizdienstes tätig sind, müssen folgende Qualifikationen nachweisen:
- mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Berufsfeld
- Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme je nach Berufsgruppe (Fachkräfte aus der Pflege 160 Stunden, Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern 120 Stunden)
- diese kann ersetzt werden durch Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem stationären Hospiz oder in einem Palliativpflegedienst
- Koordinator*innenseminar (40 Stunden), dieses kann ersetzt werden durch den Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit als Koordinator*in in einem ambulanten Pflegedienst unter regelmäßiger Supervision
- Seminar zur Leitungskompetenz (80 Stunden)