Erläuterungen - Pflege
Grundlage dieses berufsspezifischen Qualifizierungsangebotes ist das Basiscurriculum Palliative Care für Pflegende (Kern, Müller, Aurnhammer; Pallia Med Verlag 2020). Unsere Qualifizierungskurse für Pflegende werden durch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin zertifiziert und entsprechen den Qualitätsstandards des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die Kurse werden grundsätzlich im Dialog mit Fachgremien und anderen Akademien aktuellen Erfordernissen angepasst.
Der Qualifizierungskurs Palliative Care für Pflegende ist Voraussetzung für:
In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a SGB V Abs. 1 i.d.F. vom 31.03.2017 über Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung wurde der Nachweis einer Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme für Leitende stationärer Hospize festgeschrieben.
In den gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen nach § 132d Abs. 2 SGB V (Fassung vom 05.11.2012) werden unter Punkt 5 die personellen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung festgeschrieben. Professionell Pflegende müssen demnach Folgendes nachweisen:
• Abschluss einer Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme für Pflegende im Umfang von mindestens 160 Stunden und
• Erfahrung durch eine praktische Tätigkeit als Pflegefachkraft in der Betreuung von Palliativpatient*innen in den letzten drei Jahren.
In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a Abs. 2, Satz 8 SGB V i.d.F. vom 14.03.2016 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit werden in § 4 Personelle Mindestvoraussetzungen für Koordinationsfachkräfte formuliert.Fachkräfte aus der Pflege, die als Koordinator*innen eines ambulanten Hospizdienstes tätig sind, müssen Folgendes nachweisen:• mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Berufsfeld• Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme für Pflegende (160 Stunden). Diese kann ersetzt werden durch den Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem stationären Hospiz oder in einem Palliativpflegedienst.• Koordinator*innenseminar (40 Stunden). Dieses kann ersetzt werden durch den Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit als Koordinator*in in einem ambulanten Hospizdienst unter regelmäßiger Supervision.• Seminar zur Leitungskompetenz (80 Stunden)