Doktorarbeit
Es gilt die Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität vom 01. Oktober 2018.
Wird ein Promotionsvorhaben begonnen, so muss das Vorhaben durch den/die Promovierende/n innerhalb von 3 Monaten nach Beginn über das Portal der Munich Medical Research School (www.mmrs.med.uni-muenchen.de/de) angemeldet werden. Über das Portal werden allgemeine Unterlagen wie der Nachweis über den bestandenen ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, das Führungszeugnis etc. angefordert. Zusätzlich werden projektspezifische Unterlagen wie eine 1-seitige Projektbeschreibung, die Betreuungsvereinbarung oder einen Vorschlag für die Betreuungskommission angefordert. Die Betreuungskommission setzt sich aus einem/r Hauptbetreuer/in und zwei weiteren Personen zusammen. Dabei ist zu beachten, dass alle Mitglieder der Betreuungskommission mindestens habilitiert sein müssen. Zwei Mitglieder der Betreuungskommission müssen aktiv an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät sein, sowie ein Mitglied sollte an einer klinischen Einrichtung tätig sein. Dabei können zwei Betreuer*innen aus einer Einrichtung stammen.
Wird das Promotionsvorhaben durch den Promotionsausschuss genehmigt, erhält der/die Promovierende ein persönliches Logbuch. Die Unterlagen für das Befüllen des Logbuchs können anschließend an dieser Stelle heruntergeladen werden. Wichtig ist, dass ohne ein vollständiges Logbuch die Dissertation nicht abgegeben werden kann.
Ist das Promotionsvorhaben genehmigt, muss innerhalb von zwei Monaten eine Zielvereinbarung im Promotionsbüro abgegeben werden. Wird diese Zeitvorgabe nicht eingehalten, wird das Promotionsvorhaben unmittelbar beendet. Die Zielvereinbarung muss Angaben über den Zeitraum der Vollzeitforschung (mindestens 8 Monate) enthalten. Außerdem muss das absolvierte Trainingsprogramm von mindestens 60 Zeitstunden sowie eine Erklärung über die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis enthalten sein. Das Trainingsprogramm selbst, setzt sich aus 25 Stunden MMRS Ringvorlesung (immer mittwochs 17- 19 Uhr, Hörsaal F1.02, Pettenkoferstr. 12) und mindestens 35 weiteren Zeitstunden zusammen. Diese 35 Stunden sollen in fachspezifischen (Journal Clubs, Konferenzen, Methodenkurse, usw.) Veranstaltungen (zum Beispiel Journal Clubs, Konferenzen oder Workshops) absolviert werden und können individuell in der Zielvereinbarung festgelegt werden.
Innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung des Promotionsvorhabens ist eine Zwischenevaluierung notwendig. Die Zwischenevaluierung zwischen dem/r Promovierenden und den Mitgliedern der Betreuungskommission soll den Fortschritt des Promotionsvorhabens gewährleisten. Sollten sich Änderungen in der Zusammensetzung der Betreuungskommission oder im Projektverlauf ergeben, müssen diese in sogenannten Änderungsvereinbarungen (siehe auch) protokolliert und im Logbuch verwahrt werden.
Neigt sich das Promotionsvorhaben dem Ende ist vor Anmeldung der Promotionsprüfung eine Endevaluierung des Promotionsvorhabens durch die Betreuungskommission notwendig, in einem vorgefertigten Dokument bestätigen die Betreuer, dass der Promovierende sowohl das Trainingsprogramm absolviert, als auch alle für das Projekt erforderlichen Leistungen erbracht hat. Diese Bestätigung muss inklusive eines 1-seitigen Gutachtens im Onlineportal der Munich Medical Research School hochgeladen werden. Zusätzlich müssen verschiedene Unterlagen (etwa aktuelles Führungszeugnis), das vollständige Logbuch sowie vier gebundene und ein elektronisches Exemplar der Dissertation abgegeben werden. Die Begutachtung der Dissertation erfolgt durch den/die Hauptbetreuer/in, einem weiteren Mitglied der Betreuungskommission sowie einem/ unabhängigen Gutachter/in. Sollte die Promotion mit „summa cum laude“ bewertet worden sein, so kommt ein vierter unabhängiger Gutachter hinzu.
Abschließend erfolgt die Disputation nun nicht mehr als Gruppen-, sondern als Einzelprüfung. Sie setzt sich aus einer 10 bis 15-minütigen Präsentation mit anschließender Fragerunde zusammen. Dabei soll ein Zeitrahmen von 30 bis 60 Minuten nicht überschritten werden. Die Promotionsurkunde wird allerdings erst nach Abgabe von zwei gebundenen Pflichtexemplaren sowie einer elektronischen Fassung der Dissertation in der Universitätsbibliothek „Publikationsdienste Dissertationen Leopoldstr. 13, 1. Stock, Zimmer 1108; montags bis freitags von 9 – 12) ausgegeben. Dabei kann die Promotionsurkunde frühestens 4 Wochen nach Ablieferung der Pflichtexemplare im Promotionsbüro in Empfang genommen werden. Auf Wunsch kann der/die Betreuer/in die Aushändigung der Promotionsurkunde vornehmen.
Wenn Sie sich für eine Promotion in einem Themenfeld der anaesthesiologischen Forschung interessieren, wenden Sie sie bitte direkt an die betreffende Arbeitsgruppenleiter*innen, die Sie auf unserer Forschungsseite finden. Alternativ schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an:
Wenn Sie sich gezielt für eine bestimmte Forschungsthemen interessieren, können Sie natürlich auch direkt mit den Mitgliedern der Forschungsgruppen Kontakt aufnehmen.
Wichtige Informationen zur Promotionsordnung auf der Webseite der Medizinischen Fakultät
- Promotion an der Medizinischen Fakultät der LMU
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