Zentrale Praxisanleiter

Ausgangslage:

  • Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung fordert in §4, Abs. 1 die geplante und strukturierte Praxisanleitung im Umfang von mindesten 10% der praktischen Ausbildung.

Ziel:

  • Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Sicherstellung der praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz am LMU Klinikum

Aktueller Stand:

  • Gewinnung und Einbindung von Zentralen Praxisanleiter*innen. Die ZPA übernehmen Aufgaben in der direkten Anleitung und sind für die Koordination, die Lernkonzeptentwicklung sowie die Lernortkooperation zuständig.

Ansprechpartner*innen:

Frau Gutekunst, Susana

Peter Fischer